Unser Service
INKLUSIV – Inspektion von ABUS Krananlagen
Mindestens einmal pro Jahr ist eine Überprüfung vorgeschrieben. In erster Linie, um Unfälle zu vermeiden. Doch ist die fachmännisch ausgeführte Kran-Revision gleichzeitig eine Chance, die Verfügbarkeit des Kransystems zu verbessern und zu sichern.
WIr haben uns deshalb dazu entschlossen, für unsere Kunden aus der Pflicht der Kran-Revision eine Chance für zusätzliche Sicherheit, Produktivität und Kostenersparnis zu machen.
Nie mehr die Kran-Revision vergessen!
Die Arbeitsinspektorate achten streng auf die Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen. Wer die Kran-Revision vergisst, muss mit einem erhöhten Haftungsrisiko rechnen. Wenn etwas passiert – gar nicht auszudenken! Wer einen abgeschlossen Inklusiv – Inspektions-Vertrag hat, braucht sich keine Gedanken mehr zu machen: Wir denken für Sie an den Revisionstermin und erfüllen ihn pünktlich und unaufgefordert.
Immer sicher sein!
Als unser Service-Vertragspartner können Sie sicher sein: Wir kümmern uns von uns aus um die Terminverfolgung für die wiederkehrende Prüfung der Krananlage entsprechend dem Arbeitnehmerschutzgesetz. Service direkt vom Hersteller bietet Ihnen zusätzliche Sicherheit. Unsere Service-Techniker sind speziell für ihre Aufgabe ausgebildet und verfügen über die Erfahrung, die eben nur der Kranhersteller selbst bieten kann.
Kosten sparen!
Unser Service-Angebot an Sie heißt nicht zuletzt deshalb „Inklusiv-Inspektion”, weil auch preislich viel inklusive ist: Kleinreparaturen z.B., die bis zu 30 Minuten Zeit in Anspruch nehmen. Auf ABUS Ersatzteile bekommen Sie als unser Service-Vertragspartner außerdem 5 % Rabatt. Hinzu kommen die Kostenvorteile, die Ihnen aus der gesicherten Verfügbarkeit und aus der frühzeitigen Diagnose notwendiger Reparaturen entstehen. Übrigens: Wenn Sie neben ABUS Kranen auch Krane und Hebezeuge anderer Hersteller betreiben, bieten wir Ihnen auch in diesem Fall den Service an – mit unseren Inklusiv-Vorteilen.
Kundendienstgarantie
Sollte trotz regelmäßiger Wartung einmal ein Störfall auftreten, können Sie als Inklusiv-Inspektionskunde sicher sein, dass unser Service-Techniker so rasch als möglich zur Stelle ist. Das ist unser Bestreben – wenn Sie uns brauchen, sind wir immer für Sie da. Falls erforderlich, führt unser Service-Techniker auch größere Reparaturen, Umrüstungen, Montagearbeiten und Vermessungen durch.
Antworten auf häufige Fragen zu den Themen Service & Wartung haben wir hier übersichtlich für Sie zusammengefasst.
Reparieren bzw. warten Sie auch Kone und Demag-Krane?
Nein. Das Team von SCHNEIDER KRANE ist herstellerzertifiziert und repariert und wartet ABUS-Krane und Vaculift-Hebezeuge.
Warten Sie auch Kranbahnen ?
Ja. Das Team von SCHNEIDER KRANE wartet und überprüft auch Kranbahnen. Informationen über Art, Umfang und Kosten der Überprüfung nennt Ihnen gerne ein Verkaufsberater von SCHNEIDER KRANE.
Wie schwer muss die Prüflast sein?
Bei der Erstabnahmeprüfung beträgt die Prüflast: Nennlast + 25% Überlast. Bei der jährliche Überprüfung sollte die Prüflast der Nennlast des Krans entsprechen, muss jedoch mindestens 80% der Nennlast betragen.
Heben ist nicht mehr möglich und auf dem Display der Überlastsicherung (LIS-SE) erscheint "- - 17", was bedeutet das?
Dies bedeutet "Tipp-Betrieb": Die Last wurde 16 mal hintereinander nur kurz angehoben, dadurch konnte die Last am Haken nicht ermittelt/ausgewertet werden. Aus Sicherheitsgründen werden weitere Hubvorgänge unterbunden. Freigabe für Heben erfolgt mit Befehl Senken, welcher min. 2 Sekunden gehalten werden muss.