Die Unfallverhütungsvorschrift fordert, dass alle Steuereinrichtungen so beschaffen sein müssen, das der Kranbediener den Kran sicher steuern kann. Diese Forderung ist z.B. erfüllt, wenn die Steuereinrichtungen so ausgebildet und gekennzeichnet sind, dass ein Verwechseln der Bewegungsrichtungen des Kranes vermieden wird. Bei Funkfernbedienung wird die Fahrtrichtungskennzeichnung standardmäßig mitgeliefert.
Ing. Herr Nisz – Leitung und Verkauf Schneiderkrane.at
Brauchen Sie eine Hebelösung für Ihr Projekt
Ing. Herr Nisz prüft Ihre Anfrage und ruft Sie persönlich zurück.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Vimeo. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.