Fahrtrichtungskennzeichnung

Die Unfallverhütungsvorschrift fordert, dass alle Steuereinrichtungen so beschaffen sein müssen, das der Kranbediener den Kran sicher steuern kann. Diese Forderung ist z.B. erfüllt, wenn die Steuereinrichtungen so ausgebildet und gekennzeichnet sind, dass ein Verwechseln der Bewegungsrichtungen des Kranes vermieden wird. Bei Funkfernbedienung wird die Fahrtrichtungskennzeichnung standardmäßig mitgeliefert.

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Ing. Herr Nisz – Leitung und Verkauf Schneiderkrane.at

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